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Institut für Tierernährung und Diätetik

Ernährungsberatung Pferde

  • Futtermittel: Überprüfung der Eignung für Pferde
  • Rationsüberprüfung für besondere Leistung bzw. bei Krankheit
  • Beratung Herdenfütterung (siehe separater Fragebogen)
  • Betriebsberatung

 

Schriftliche Ernährungsberatung:

Für eine Rationsüberprüfung und individuelle und bedarfsgerechte Rationsempfehlung (ggf. unter Berücksichtigung vorliegender Erkrankungen) benötigt es eine Rationsberechnung.
Hierfür benötigen wir den von Ihnen ausgefüllten Fragebogen. Das entsprechende Formular finden Sie auf dieser Seite weiter unten.
Senden Sie uns den Fragebogen für die Ernährungsberatung Pferd oder Pferde-Herde und falls vorhanden, Kopien von Untersuchungsergebnissen Ihres Tierarztes/Ihrer Tierärztin  (Tierarztberichte, Laboruntersuchungen, etc.). Gerne kann uns Ihr Tierarzt/Ihre Tierärztin die Berichte direkt zusenden. Falls Sie mit Ihrem Tier am Tierspital Zürich waren, teilen Sie uns dies bitte mit, da wir dort Zugriff auf die Krankenakten haben.

Senden Sie den ausgefüllten und visierten Fragebogen mit den Beilagen per Post an:

Universität Zürich
Institut für Tierernährung und Diätetik
Ernährungsberatungsfachstelle
Winterthurerstrasse 270
8057 Zürich


oder per E-Mail an: Ernährungsberatungsstelle

Sie erhalten von uns so schnell wie möglich (Bearbeitungsdauer ca. 1 - 2  Wochen) die schriftliche Ernährungsberatung mit der Rationsüberprüfung, der Rationsempfehlung sowie allen Erklärungen dazu per Post.

 

Telefonische Sprechstunde:

Am Dienstag 15 – 16 Uhr und Donnerstag 10 – 11 Uhr

Telefon: 044 635 88 38

Die telefonische Sprechstunde eignet sich für allgemeinen Anfragen zur Ernährung, ohne dass es einer individuellen Rationsberechnung bedarf.

 

Bitte beachten Sie, dass unsere Beratungen kostenpflichtig sind. Die Preisliste zu unseren Dienstleistungen finden Sie auf dieser Seite weiter unten.

Information zur Erhöhung der MWST-Sätze ab 01.01.2024:
Die Annahme der Vorlage „Zusatzfinanzierung der AHV durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer“ (Abstimmung vom 25. September 2022) durch die Schweizer Stimmberechtigten führt zu einer Erhöhung der MWST-Sätze.
Ab 01.01.2024 gelten die folgenden MWST-Sätze:
8.1 % für unsere beratenden Dienstleistungen wie Ernährungsberatung, Rationsberechnung, sensorische Prüfung
2.6 % für Mineralfutterverkauf