Ernährungsberatung Pferde
- Futtermittel: Überprüfung der Eignung für Pferde
- Rationsüberprüfung für besondere Leistung bzw. bei Krankheit
- Beratung Herdenfütterung (siehe separater Fragebogen)
- Betriebsberatung
Schriftliche Ernährungsberatung:
Für eine Rationsüberprüfung und individuelle und bedarfsgerechte Rationsempfehlung (ggf. unter Berücksichtigung vorliegender Erkrankungen) benötigt es eine Rationsberechnung.
Hierfür benötigen wir den von Ihnen ausgefüllten Fragebogen. Das entsprechende Formular finden Sie auf dieser Seite weiter unten.
Senden Sie uns den Fragebogen für die Ernährungsberatung Pferd oder Pferde-Herde und falls vorhanden, Kopien von Untersuchungsergebnissen Ihres Tierarztes/Ihrer Tierärztin (Tierarztberichte, Laboruntersuchungen, etc.). Gerne kann uns Ihr Tierarzt/Ihre Tierärztin die Berichte direkt zusenden. Falls Sie mit Ihrem Tier am Tierspital Zürich waren, teilen Sie uns dies bitte mit, da wir dort Zugriff auf die Krankenakten haben.
Bitte senden Sie den ausgefüllten und visierten Fragebogen zusammen mit den Beilagen vorzugsweise per E-Mail an die Ernährungsberatungsfachstelleernaehrungsberatung@nutrivet.uzh.ch
Falls eine Zustellung per Post erfolgt, bitten wir darum, die Unterlagen ohne Heftklammern, Büroklammern oder sonstige Befestigungen einzureichen:
Universität Zürich
Institut für Tierernährung und Diätetik
Ernährungsberatungsfachstelle
Winterthurerstrasse 260
8057 Zürich
Sie erhalten von uns so schnell wie möglich (Bearbeitungsdauer ca. 1 - 3 Wochen) die schriftliche Ernährungsberatung mit der Rationsüberprüfung, der Rationsempfehlung sowie allen Erklärungen dazu per Post.
Telefonische Sprechstunde:
Am Dienstag 15 – 16 Uhr und Donnerstag 10 – 11 Uhr
Telefon: 044 635 88 38
Die telefonische Sprechstunde eignet sich für allgemeinen Anfragen zur Ernährung, ohne dass es einer individuellen Rationsberechnung bedarf.
Bitte beachten Sie, dass unsere Beratungen kostenpflichtig sind. Die Preisliste zu unseren Dienstleistungen finden Sie auf dieser Seite weiter unten.
Hinweise zur Abrechnung: Wir bitten um Ihr Verständnis, dass im Rahmen der Erstberatung für Neukunden die ersten zwei kurzen E-Mail-Anfragen sowie eine erste kleinere Anpassung der Ration im Beratungspreis inbegriffen sind. Kurze telefonische Auskünfte während der Sprechzeiten sind ohne zusätzliche Kosten möglich. Darüber hinausgehende Anfragen sowie weitere Rationsanpassungen werden – entsprechend dem jeweiligen Aufwand – gesondert verrechnet (ab CHF 65.– zzgl. MwSt. ohne Neuberechnung bzw. ab CHF 80.– zzgl. MwSt. mit Neuberechnung).
Information zur Erhöhung der MWST-Sätze ab 01.01.2024:
Die Annahme der Vorlage „Zusatzfinanzierung der AHV durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer“ (Abstimmung vom 25. September 2022) durch die Schweizer Stimmberechtigten führt zu einer Erhöhung der MWST-Sätze.
Ab 01.01.2024 gelten die folgenden MWST-Sätze:
8.1 % für unsere beratenden Dienstleistungen wie Ernährungsberatung, Rationsberechnung, sensorische Prüfung
2.6 % für Mineralfutterverkauf